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Allgemeine Mandatsbedingungen

 

der Anwaltskanzlei Glaser

(im Weiteren: „Rechtsanwälte“)

Für Verträge mit der Anwaltskanzlei Glaser bzw. Rechtsanwälten, die für die Anwaltskanzlei Glaser tätig sind, die auf die Erteilung von Rat und Auskunft in Rechtsangelegenheiten, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (z.B. außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):

 

1. Zustandekommen und Umfang des Mandats

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die juristische Beratung des Mandanten in zivilrechtlichen und zivilprozessrechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der vom Mandanten angestrebten Durchsetzung von Ansprüchen.

Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Mandanten zustande. Vertragspartner des Mandanten ist die o.g. Kanzlei; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Glaser.

Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem durch den Mandatsantrag des Mandanten begrenzten Mandatsvertrag. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart,

a) bezieht sich die Beratungsleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland,

b) umfasst die Beratungsleistung keine steuerrechtliche Beratung (steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte, z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, auf eigene Veranlassung und Kosten klären zu lassen und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater des Mandanten mitteilen zu lassen),

c) wird die Beratungsleistung ausschließlich gegenüber dem Mandanten erbracht, die Anwaltskanzlei Glaser bzw. deren Rechtsanwälte übernehmen gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden,

d) sind die Rechtsanwälte/ist die Anwaltskanzlei Glaser zur Einlegung von Rechtsmitteln (z-B. Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich als Mandatsinhalt vereinbart wurde.

 

2. Pflichten der Rechtsanwälte
Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Anwaltskanzlei Glaser bzw. der für diese tätigen Rechtsanwälte besteht frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten. Eine entsprechende Erklärung ist in Anlage 2 zu finden und kann hierfür unterschrieben an die Anwaltskanzlei Glaser zurückgeleitet werden.

Im Rahmen ihres Tätigwerdens werden die für die Anwaltskanzlei Glaser tätigen Rechtsanwälte insbesondere folgende Leistungen erbringen:

a) Rechtliche Prüfung
Sie werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten;

b) Verschwiegenheit
Sie sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den für die Anwaltskanzlei Glaser tätigen Rechtsanwälten iRd Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit gilt grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Anwaltskanzlei Glaser ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen.
Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten gegenüber der Rechtsschutzversicherung, vgl. Ziff. 4.1;

c) Verwahrung von Geldern
Sollte eine Auszahlung von Geldern nicht an den Mandanten direkt stattfinden, wird die Anwaltskanzlei Glaser bzw. die für diese tätigen Rechtsanwälte für den Mandanten eingehende Gelder treuhänderisch verwahren und unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen;

d) Datensicherheit
Die Anwaltskanzlei Glaser wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

 

3. Obliegenheiten des Mandanten

Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:

a) Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den für die Anwaltskanzlei Glaser tätigen Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltene Informationen an die Anwaltskanzlei Glaser weiterleiten;

b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwälte bei Änderung seiner Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;

c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte
Die für die Anwaltskanzlei Glaser tätigen Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;

d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung iRd des erteilten Mandats.

 

4. Widerrufsrecht

Sofern der Mandant Verbraucher iSd § 13 BGB ist, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln iSd § 312c Abs. 2 BGB zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von der Anwaltskanzlei Glaser für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem erfolgte, steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.
Eine Mustervorlage hierzu folgt in Anlage 1.

 

5. Vergütung

Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde oder eine Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung erfolgt. Die für die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Glaser nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, so ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten gegen die gegnerische Partei besteht; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grds. auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Anwaltskanzlei Glaser einen angemessenen Vorschuss zu leisten und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche der Anwaltskanzlei Glaser vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.

Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Anwaltskanzlei Glaser gegen den Mandanten tritt der Mandant hiermit sämtliche gegenüber der Gegenseite, seiner Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Dritten bestehende, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche an die dies annehmende Anwaltskanzlei Glaser ab.

 

5.1 Rechtsschutzversicherung

Sofern der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und die Anwaltskanzlei Glaser beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die für die Anwaltskanzlei Glaser tätigen Rechtsanwälte unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch die Anwaltskanzlei Glaser eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert anfällt. Der Gegenstandswert bezeichnet die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für diejenige Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird.

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und der Anwaltskanzlei Glaser; die Anwaltskanzlei Glaser und die für diese tätigen Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber der Anwaltskanzlei Glaser bzw. den für diese tätigen Rechtsanwälten begleichen. Bei der Anwaltskanzlei und deren Rechtsanwälten eingehende Erstattungsleistungen werden umgehend an den Mandanten ausgekehrt, soweit durch den Mandanten kein Zahlungsrückstand bei der Anwaltskanzlei Glaser besteht.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Anwaltskanzlei Glaser und der für diese tätigen Rechtsanwälte in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung idR nicht zu einer vollständigen Deckung des finanziellen Aufwands für die anwaltliche Beratung und Vertretung führt.

Der Mandant ist einverstanden, dass die Anwaltskanzlei Glaser gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz iVm den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer idR Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.

 

5.2 Individuelle Vergütungsvereinbarung

Ist eine individuell vereinbarte Vergütung vereinbart, wird in diesen Zusammenhang auf die Bedingungen der hierzu geschlossenen Vergütungsvereinbarung verwiesen.

 

5.3 Prozessfinanzierung

Ggf. können die Ansprüche des Mandanten im Rahmen einer Prozessfinanzierung durch Dritte durchgesetzt werden, sofern ein solcher zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Vereinbarungen und Bedingungen der Prozesskostenfinanzierer und der Vereinbarung hierzu.

 

6. Kommunikation

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sender und Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden. Es wird diesbezüglich auf die Erklärung über Datenschutz und Datenverarbeitung verwiesen.

 

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der für die Anwaltskanzlei Glasertätigen Rechtsanwälte aus dem bestehenden Mandat auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 1.000.000,00 EUR beschränkt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Die Rechtsanwälte haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 250.000 EUR abdeckt (maximal 1 Mio. EUR pro Versicherungsjahr). Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

 

8. Abtretung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anwaltskanzlei Glaser abgetreten werden.

 

9. Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten mit einem sachbearbeitenden Rechtsanwalt nicht beigelegt werden können, bietet die Anwaltskanzlei Glaser eine interne Streitschlichtung an.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Anwaltskanzlei Glaser vereinbart, sofern der Mandant Unternehmer ist oder der Mandant nach Erteilung seines Mandatsauftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort der Rechtsanwälte ist der Sitz der Kanzlei der Rechtsanwälte, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

 

10. Schlussbestimmungen

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und der Anwaltskanzlei Glaser bzw. der für diese tätigen Rechtsanwälte gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.

Anschrift

Anwaltskanzlei Glaser

Rechtsanwältin Dr. jur. Vanessa Glaser

Grundstraße 4c

82061 Neuried bei München

Kontakt

Tel: 089 – 991 615 81

Fax: 089 – 759 61 14

E-Mail: kontakt@anwaltskanzlei-glaser.de